Psychologische Beratungsstelle Albstadt-Ebingen
Bahnhofstr.26, 72458 Albstadt
| Psychologische Beratungsstelle |
Häufig gestellte FragenMit welchen Fragen kann man zu Ihnen kommen? In die Beratungsstelle können Sie kommen, wenn Sie Schwierigkeiten haben:
Sie können zu uns kommen unabhängig von Geschlecht, Alter,
Nationalität oder Konfession. Brauche ich einen Krankenschein oder eine Überweisung? Nein, Sie können sich formlos anmelden.
Was kostet die Beratung? Erziehungs- und Jugendberatung ist kostenlos. Für Ehe-, Partnerschafts- und Lebensberatung bitten wir um eine
Eigenbeteiligung. Das erste Gespräch ist kostenfrei.
Machen Sie auch Psychotherapie? Psychotherapie betrifft die Heilung und Linderung von Störungen mit Krankheitswert und kann bei entsprechender Diagnose bei kassenärztlich zugelassenen Therapeuten mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Psychologische Beratung hilft bei aktuellen Belastungen, Entwicklungsproblemen und zwischenmenschlichen Konflikten. Es kommen dabei sowohl psychologisch-therapeutische als auch sozial- und heilpädagogische Methoden zum Einsatz. Im Zentrum steht der belastete und verunsicherte Mensch. Daraus wird ersichtlich: In der Praxis besteht ein fließender Übergang zwischen den Polen "krank = Psychotherapie" oder "belastet = Beratung". Gegebenenfalls weisen wir von uns aus auf die Möglichkeit einer Psychotherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten hin.
Machen Sie auch Tests? Wir führen keine isolierten Testuntersuchungen durch wie: Hat mein Kind Legasthenie oder ADS? Kann es aufs Gymnasium? Welchen IQ hat mein Kind? Hier verweisen wir an schulische oder andere Stellen. Etwas anderes ist es, wenn uns in einer laufenden Beratung eine Leistungsabklärung sinnvoll erscheint: Ein Kind hat Angst in der Schule, klagt über Bauchweh, will nicht mehr hingehen. Es zeigt Kontaktschwierigkeiten und Leistungsunsicherheiten. Hier ist es sinnvoll, in einer Leistungsüberprüfung zu klären, ob das Kind in dieser Schule / Klasse einfach überfordert ist. Erst wenn diese Vermutung ausgeschlossen werden kann, können wir auf eine gezielte Lösung der persönlichen Konflikte hinarbeiten.
Erstellen Sie auch Gutachten? Der Auftrag der Psychologischen Beratungsstelle ist die Beratung. Wir bieten dafür einen Schutzraum, in dem Sie sich öffnen können mit Ihren Sorgen und Wünschen und auch Schwächen. Gutachten werden meist für Dritte (z.B. Gericht) erstellt, um dort etwas zu erreichen oder zu unterstützen. Wenn eventuell ein Elternteil bei Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt, so verfolgt er damit ein bestimmtes Ziel und möchte sich deshalb von seiner besten Seite zeigen. In diesem Moment kann er nicht mehr über persönliche Schwächen oder noch unklare Pläne reden, sondern muss sich von einer klaren und positiven Seite zeigen. Doch dann ist eine offene Beratung nicht mehr möglich. Deshalb erstellen wir als Beratungsstelle keine Gutachen.
Kann man bei Ihnen Rechtsberatung erhalten? Wenn sich im Rahmen einer laufenden Beratung Rechtsfragen ergeben, bieten wir ein Informationsgespräch mit einem Rechtsanwalt an.
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